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VG Frankfurt/Main, 08.07.1992 - V/2 E 805/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Halteverbot; Abschleppen eines Fahrzeugs; Verkehrszeichenrechtsprechung; Ersatzvornahme; Aufstellen eines Verkehrszeichens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HessSOG §§ 8, 47, 85, 113
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.07.1992 - V/2 E 805/92
- VGH Hessen, 30.05.1994 - 11 UE 1684/92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 90
- NVwZ-RR 1995, 64 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 30.05.1994 - 11 UE 1684/92
ABSCHLEPPKOSTEN; ERSATZVORNAHME; HALTVERBOT; UNMITTELBARE AUSFÜHRUNG
das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juli 1992 - V/2 E 805/92 -aufzuheben und die Klage abzuweisen. - VG Gießen, 18.04.1997 - 10 E 1685/95
Keine Anwendung der Regeln über die GoA im Bereich der Erstattung von …
Im übrigen ist in dem Heranziehungsbescheid nicht auf öffentlichrechtliche GoA abgestellt und verbieten die dargestellten Unterschiede zwischen dem auf das Abgabenrecht gestützten Kostenerstattungsanspruch und dem Anspruch aus öffentlich-rechtlicher GoA eine Umdeutung (vgl. dazu VG Frankfurt/M., Urteil vom 08.07.1992, Az.: V/2 E 805/92, NVwZ-RR 1994, 90).